Bezahlkarte für Asylbewerber: Gericht kippt Bargeldobergrenze
Grundrechte missachtet
In mehreren Bundesländern gibt es bereits die Bezahlkarte für Asylbewerber. In Hamburg hat sich nun ein Gericht damit beschäftigt. Das Sozialgericht Hamburg hat entschieden, dass die Einführung einer Bezahlkarte mit erheblichen Beschränkungen die Grundrechte der Betroffenen missachtet.
Menschenwürdiges Existenzminimum gefährdet
Eine pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende sei nicht haltbar, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden, betonte Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin und. Die Entscheidung des Sozialgerichts Hamburgs erteilt der pauschalen Bargeldobergrenze der Bezahlkarte nun eine Absage.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten beschlossen, dass Geflüchtete künftig maximal 50 Euro in bar über die Bezahlkarte erhalten sollen.
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